Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet weiter voran. Ab Januar 2024 kommt für alle verpflichtend das elektronische Rezept (kurz „eRezept“).
Dies gilt zunächst für verschreibungspflichtige Rezepte für gesetzlich Versicherte Patienten
(momentan nicht als eRezept verfügbar sind private Rezepte, grüne Rezepte, Betäubungsmittel, Verbandsstoffe, Hilfsmittel).
Der Ablauf ist wie folgt:
- Versichertenkärtchen einmal im Quartal in der Praxis einlesen lassen vorher ist keine Bearbeitung möglich !
- Rezept wie gewohnt online über die Website (→ Service) oder telefonisch bestellen
- Nachdem das Rezept signiert wurde kann es durch Sie in der Apotheke (durch Vorlage des Versichertenkärtchens!) abgerufen oder über die e-Rezept App an die Apotheke zur Vorbestellung weitergeleitet werden. Bei Fragen zur e-Rezept App wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Ein Papierausdruck ist nicht mehr vorgesehen.
Für Sie ergeben sich folgende Änderungen:
Die Bearbeitungszeit der Rezepte startet erst, wenn das Versichertenkärtchen für das aktuelle Quartal eingelesen worden ist – nicht wie bisher nach Rezeptbestellung! Rezepte können also erst am nächsten Werktag abgerufen werden, nachdem das Kärtchen in der Praxis vorgelegt wurde!
Bitte denken Sie deshalb rechtzeitig daran, das Kärtchen in der Praxis einlesen zu lassen!
Ein Faxversand an eine Wunschapotheke wird ab Januar nicht mehr möglich sein, da kein Papierausdruck mehr vorgesehen ist.